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In Berufsgruppen mit 5% oder höherer Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen dem RAV gemeldet werden.
Das müssen Sie als Arbeitgeber zur Stellenmeldepflicht wissen
Was ist die Stellenmeldepflicht und wie funktioniert sie? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Stellenmeldepflicht und was Arbeitgeber seit dem 1. Juli 2018 beachten müssen. Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) – die so genannte «Masseneinwanderungsinitiative» – auf Verordnungsebene umgesetzt wird. Seit dem 1. Juli 2018 ist die Stellenmeldepflicht in Kraft. Seither muss für Vakanzen, die der Stellenmeldepflicht unterliegen, nachstehender Prozess eingehalten werden. Der Meldeprozess in 4 Schritten erklärt.
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In Berufsgruppen mit 5% oder höherer Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen dem RAV gemeldet werden.
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Nach 3 Arbeitstagen meldet das RAV Kandidatenvorschläge für die gemeldete Stelle
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Der Arbeitgeber muss dem zuständigen RAV eine Rückmeldung geben, ob die vorgeschlagenen Kandidaten passen.
Auszug aus dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Was sind die Sanktionen bei einer Verletzung der Stellenmeldepflicht?
Busse bis CHF 40’000 bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht, oder die Nichtdurchführung eines Gesprächs oder einer Eignungsabklärung bei geeigneten Kandidaten Bei fahrlässiger Verletzung beträgt die Maximalbusse CHF 20’000. Die Strafen gelten pro Verstoss.